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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag auf zweite Stellvertretung des Landrats

Sehr geehrter Herr Landrat Schneider,

 

aus der übermittelten Feststellung der Verwaltung vom 06.07.2020 ergibt sich, dass dem Teil 1 des Antrags der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen rechtliche Gründen entgegenstehen.

 

Der Freistaat Bayern hat zwar mit dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 1996 für die öffentlichen Verwaltungen die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern vorbildlich auf den Weg gebracht, im Kommunalrecht fehlen dazu aber bislang jegliche Ansätze.

 

Wir als Fraktion der ÖDP halten entsprechende Weichenstellungen in diese Richtung im Jahr 2020 für überfällig. Wir sehen auch kleine Fortschritte in dieser Richtung für notwendig und hilfreich und sei es zunächst nur in Form einer programmatischen Zielsetzung.

 

In den benachbarten Landkreisen Bad Kissingen, Schweinfurt und Rhön-Grabfeld sind Frauen bereits zu Stellvertreterinnen bestellt. In diesen Landkreisen sind zudem jeweils zwei weitere Stellvertreter*innen bestellt, wobei der Landkreis Rhön-Grabfeld sogar etwas kleiner ist als der Landkreis Haßberge.

Da wir auf Grund der Feststellung der Verwaltung die Gefahr besteht, dass der Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen keinen Erfolg haben wird, stellen wir seitens der ÖDP-Fraktion folgende alternative

Anträge:

 

1. An § 48 Absatz 1 der Geschäftsordnung werden folgende Sätze angefügt:

„Ziel ist dabei die gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter. Der Landrat soll im Kreistag bemüht sein darauf hinzuwirken, dass die Vertretung des Landkreises durch Personen unterschiedlichen Geschlechts erfolgt.“

 

2. Zum Antragsteil 2 von Bündnis 90 / Die Grünen (zweite weitere Stellvertretung des Landrats) beantragen wir vor der Beschlussfassung eine Aussprache.

 

Begründung:

 

1. Der Antrag der ÖDP-Fraktion zur Ergänzung von § 48 Absatz 1 der Geschäftsordnung geht weniger weit als der Vorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen.

 

Er orientiert sich am Leitgedanken des Gleichstellungsrechts und beinhaltet weder eine Verpflichtung, noch ein Gebot. Vielmehr wird damit ein Programmsatz für die Zukunft formuliert. An der aktuellen Vertretung des Landkreises ändert sich dadurch vorerst nichts.

 

Das Bemühen des Landrats soll insbesondere darin bestehen, die Mitglieder des Kreistags spätestens jährlich, fest verankert nochmals auf das Teilhabeziel hinzuweisen und zur Abgabe entsprechender Vorschläge für Bewerber*innen zu ermuntern. Dies könnte beim Bericht der Gleichstellungsbeauftragten im Landratsamt mit verankert werden.

 

2. Die Ausführungen der Verwaltung zum Antragsteil 2 sind für uns nicht schlüssig. In den oben genannten Nachbarlandkreisen gibt es eine zweite weitere Stellvertretung. Dort wird eine solche Regelung offenbar als zweckmäßig angesehen.

 

Auf konkrete Effektivitätsprobleme geht die Verwaltung nicht ein. Mittlerweile ist der elektronische Austausch von Information üblich. Dieser kann auch bei einer größeren Personenzahl ohne nennenswerten Zusatzaufwand abgewickelt werden. Für vertrauliche Informationen können sichere digitale Wege genutzt werden.

 

Die Bestellung einer zweiten weiteren Stellvertretung ist für sich gesehen auch nicht unwirtschaftlich. In der Entschädigungssatzung kann geregelt werden, dass eine Entschädigung – wie bei Kreisräten – nur für den tatsächlichen Zeiteinsatz gewährt wird und eine Aufwandspauschale nur dann, wenn die Vertretung ohne Unterbrechung für einen zu bestimmenden zusammenhängenden Zeitraum erfolgt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Rainer Baumgärtner, Fraktionsvorsitzender                       Monika Schraut, Berichterstatterin

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