Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Antrag zur Durchführung eines Wettbewerbs "Bienenfreundlichste Kommune im Landkreis Haßberge"

Sehr geehrter Herr Landrat Schneider,


wir bitten Sie, den zuständigen Gremien folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Antrag:


Der Landkreis führt einen Wettbewerb zur Ermittlung der "Bienenfreundlichsten Kommune" durch.



Begründung:


1. Ziel des Wettbewerbs


Ziel des Wettbewerbs ist es,

  • auf die Gefährdung und Schutzwürdigkeit unserer heimischen Bienen aufmerksam zu machen,

  • die Lebensbedingungen von Wild- und Honigbienen im Landkreis zu verbessern und

  • mitzuhelfen, deren elementaren Beitrag zur Erhaltung des einheimischen Ökosystems langfristig sicherzustellen.


Neben den schon bestehenden Aktivitäten zum Wildbienenschutz und dem Lehrbienenstand in Kirchlauter, ist ein solcher Wettbewerb ein weiterer Baustein zu einem "Bienenparadies Haßberge".

 

2. Mögliche Teilnehmer des Wettbewerbs


Der Landkreis selbst, die Städte und Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse im Rahmen ihres Aufgabenbereichs


3. Inhalt des Wettbewerbs


Darstellung von laufenden oder geplanten Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Arten- und Biotopvielfalt sowie zum Schutz der einheimischen Insekten, insb von Bienen und Hummeln.


Als Anregung und Grundlage für die Durchführung verweisen wir auf das beiliegende Muster-Teilnahmeformular des BUND, Landesverband Schleswig-Holstein. Die schriftliche Erlaubnis, dass wir dieses Formular unserem Antrag beifügen dürfen, liegt uns vor.


4. Ökologische und ökonomische Bedeutung der Honigbiene


Der ökologische und wirtschaftliche Nutzen der Bienen ist enorm. Im Landkreis gibt es ca. 2.050 Bienenvölker. 90 Prozent der Bestäubungsleistung kommen den Landwirten, Obstbaumbesitzern und Gärtnern zugute. In nur einem Jahr beträgt dieser wirtschaftliche Nutzen im Landkreis rund 3,7 Millionen Euro. Allein bei den Rapsbauern liegt der Mehrertrag bei ca. 1 Million Euro.

Bienen und andere blütenbesuchende Insekten leisten eine unverzichtbare Bestäubungsarbeit. Sie erhalten dadurch die Pflanzenvielfalt und sichern unsere Erträge in der Landwirtschaft - und damit unser aller Ernährung.


5. Gefahren für die Bienenpopulation


Honig- und Wildbienen sind jedoch immer mehr gefährdet.

Grund ist z. B. das Fehlen eines kontinuierlichen Blütenangebots und der Rückgang von geeigneten Nistplätzen durch die Zerstörung wertvoller Lebensräume. Hinzu kommt der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, auf öffentlichen und gewerblichen Flächen sowie im Haus- und Kleingartenbereich, außerdem die Gefährdung durch Krankheiten und Parasiten wie die Varroamilbe.


6. Der Landkreis in der Verantwortung


Naturschutz ist verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft sowie für jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin (Art. 1 Satz 1 BayNatSchG). Die Wahrnehmung dieser Aufgabe findet íhren Ausdruck im umweltgerechten Verhalten und in der nachhaltigen Bewirtschaftung des Eigentums, insb. der Grünflächen.


Ein wesentlicher Aspekt des Naturschutzes ist der Artenschutz. Alle einheimischen Bienen- und Hummelarten zählen nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten.


Der Landkreis Haßberge ist darüber hinaus als öffentlicher Aufgabenträger zuständig für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten (Art. 51 Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG) und Kernmitglied der Träger der beiden Naturparke, die sich über weite Teile des Landkreises erstrecken. Aufgabe des Naturparks Haßberge ist es u. a. den Charakter der Haßberge zu erhalten und zu pflegen sowie die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen (§§ 4 und 10 Naturparkverordnung).

 

Landschaftsschutzgebiete und Naturparke werden rechtsverbindlich festgesetzt, um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten bzw. wiederherzustellen, wobei dem Schutz von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten eine besondere Bedeutung zukommt (§§ 26, 27 BNatSchG).


7. Vorschläge zur Durchführung des Wettbewerbs


Deshalb schlagen wir vor, dass die Koordinierung des Wettbewerbs durch das Landratsamt erfolgt.


Die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs sollte in enger Abstimmung mit dem Kreisverband der Imker und der Kreisgruppe des Bund Naturschutz Haßberge erfolgen. Diese Kreisverbände haben Fachleute mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bienen- und Wildbienenbereich, auf die nicht verzichtet werden sollte.


Die Wahl des Siegers des Wettbewerbs sollte durch eine Jury erfolgen, der die Fachleute der vorgenannten Verbände und der Unteren Naturschutzbehörde angehören.


Wir schlagen vor, den Sieger im Rahmen einer Preisverleihung bekannt zu geben. Der Sieger soll den Titel "Bienenfreundlichste Kommune im Landkreis Haßberge" erhalten und damit werben können.


Als Anerkennung könnte der Sieger z. B. eine Wildbienen-Nisthilfe erhalten. Eine schöne Geste wäre es auch, wenn die Kindergärten im Gebiet des Siegers ein Jahr lang kostenlos heimischen Honig bekämen.


8. Anregung


Der Wettbewerb sollte in einem angemessenen Zeitabstand (z. B. alle drei Jahre) wiederholt werden, um das eingangs formulierte Ziel nachhaltig zu erreichen.


Mit freundlichen Grüßen



Klemens Albert gez. Rainer Baumgärtner


 


Zurück