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Antrag / Anfrage / Rede

Ergänzende Anträge der ÖDP zur Erreichung der Klimaschutzziele im Landkreis

Sehr geehrter Herr Landrat Schneider,

die Fraktion der ÖDP begrüßt den Antrag „Klimaneutraler Landkreis 2030“ der CSU-Fraktion und die darin formulierten acht Maßnahmen. Die Erreichung dieses Ziels ist mit großen Herausforderungen verbunden, verlangt außergewöhnliche Anstrengungen und die Bündelung aller Kräfte. Das Ziel wird im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs nicht zu erreichen sein.

Klimaneutralität ist mehr als Energieautarkie, betrifft nicht nur die Kommunen, sondern die Landkreis-Gesellschaft als Ganzes. Allein im privaten Wohnungsbau liegt der Sanierungsbedarf bei ca. 80%.
Um die Bevölkerung auf dem Pfad zur Klimaneutralität mitzunehmen, wird man z. B. Angebote wie die Energieberatung am UBIZ ausbauen müssen.

Aus dem Blick der Wissenschaft betrachtet, bedeutet Klimaneutralität das Gleichgewicht zwischen der Emission von Kohlenstoff und dessen Aufnahme aus der Atmosphäre in sog. Senken. Die europäischen Klimaziele beziehen sich auf "Netto-Treibhausgasemissionen" (siehe EU „Green Deal“) oder "netto null Emissionen" (siehe BMU Klimaschutzplan 2050). Dies ist der Zustand, in dem keine Treibhausgase emittiert werden, die über jene hinausgehen, die auf natürlichem Weg durch die genannten Senken, wie z.B. Wälder und Moore, aufgenommen werden können.

Der  Antrag der CSU-Fraktion spricht einige wichtige Sektoren, wie z.B. die Mobilität, die Ernährung und Stoffkreisläufe, nicht an.
Wir sind der Meinung, dass es nicht ausreichen wird, den Auftrag Klimaneutralität in die Hände der GUT-Geschäftsführung und des Klimamanagers zu legen und sich einmal jährlich berichten zu lassen. Da acht Jahre gemessen an der Aufgabenstellung ein sehr kurzer Zeitrahmen sind, halten wir von Beginn an besondere Strukturen und Zielvorgaben für erforderlich, um den Anpassungsprozess effektiv voranzubringen.  

Wir stellen dazu folgende Beschlussanträge:

1.    Im Frühjahr 2022 wird ein aus 12 Mitgliedern bestehender Unterausschuss im Sinne von § 29 Abs. 1 Nummer 10 der Geschäftsordnung eingerichtet, der sich vertiefend mit Fachfragen zum Thema Klimaschutz im Landkreis Haßberge befasst und entsprechende Handlungsempfehlungen zur Erreichung des Ziels „Klimaneutraler Landkreis 2030“ abgibt. In Erweiterung von § 40 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung sollen zu den Beratungen des Unterausschusses regelmäßig Fachpersonen, z. B. aus der eigenen Verwaltung oder dem Umweltbildungszentrum hinzugezogen werden.

2.    Um im Landkreis eine möglichst große Breitenwirkung zu erzielen, wird ein Runder Tisch eingerichtet. Zu diesem „Klimatisch“  soll ab dem Frühjahr 2022 mindestens einmal jährlich vom Landratsamt eingeladen werden, um den in Sachen Klimaschutz maßgebenden Akteuren im Landkreis (Umweltverbände, Vereine, UBIZ, Öffentlichkeit usw.) die Möglichkeit zur Reflexion, zum fachlichen Austausch und zur Vernetzung zu geben.    

3.    Im Landratsamt wird ab dem Jahr 2022 eine gemischte Arbeitsgruppe aus Verwaltungskräften und sonstigem Fachpersonal (aus den Bereichen Hoch- u. Tiefbau, Immissionsschutz, Recht, Gartenbau…) eingerichtet um im Rahmen des Teilziels „Klimaneutrale Verwaltung“ Maßnahmen des Klimaschutzes innerhalb der Verwaltung zu konzipieren und dem Landrat zur Umsetzung vorzuschlagen.

4.    Der Landkreis gibt sich für seinen Zuständigkeitsbereich bis Mitte 2022 feste Teilziele, um das Gesamtziel „Klimaneutraler Landkreis 2030“ jährlich evaluieren und weiter verfolgen zu können.

Mit freundlichen Grüßen


Rainer Baumgärtner
ÖDP - Fraktionsvorsitzender

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