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Antrag / Anfrage / Rede

Interessenwahrnehmung der Kommunen im Zusammenhang mit den Verhandlungen für die EU/USA-Freihandels- und Dienstleistungsabkommen

Sehr geehrter Herr Landrat Schneider,

sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte,

im Namen der ÖDP im Kreistag Haßberge stellen wir den folgenden

Antrag:

Dem Kreistag möge dargestellt werden, wie die Landkreisverwaltung die Bemühungen der EU beurteilt, ein Freihandels- und Dienstleistungsabkommen mit den USA zu erreichen.

Im Einzelnen ist mit Hilfe des juristischen Sachverstands der Verwaltung darzustellen, ob durch ein solches Abkommen und insbesondere durch den geplanten „Investorenschutz“ die Interessen der kommunalen Wertstoffwirtschaft, der Erhalt der kommunalen Trinkwasserversorgungen und die Zukunftschancen der kommunalen Kliniken berührt sein könnten. Auch die Auswirkungen auf die bäuerliche Landwirtschaft mögen geprüft werden.

Sollten diese Prüfaufträge für unsere Verwaltung nicht durchführbar sein, beantragen wir, dass der Kreistag diese Anliegen an den Landkreistag weiterleitet mit der Vorgabe, dort in geeigneter Form die Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf die Kommunen und die oben genannten kommunalen  Einrichtungen beurteilen zu lassen.

 

 

Begründung:

 

Bei den Verhandlungen zum Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ist offensichtlich eine Mitwirkung der Kommunen nicht vorgesehen und nicht erwünscht, obwohl sie von den befürchteten Auswirkungen betroffen sein werden. Schließlich wird das ganze Spektrum der kommunalen Selbstversorgung – Energie, Verkehr, Bildung, Gesundheit, Kultur usw. – dort verhandelt.

Besonders negative Auswirkungen sind zudem von TiSA – Trade in Services Agreement – zu erwarten. Hier handelt es sich um ein Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen, das zwischen der EU, USA, Kanada, Mexiko, Japan, Chile, Chinesisch Taipeh, Costa Rica, Hong Kong, China, Island, Israel, Kolumbien, der Koreanischen Republik, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraquay, Peru, Schweiz und der Türkei geschlossen werden soll.


Der für das geplante Freihandelsabkommen vorgesehene Investorenschutz könnte erhebliche Gefahren für den Fortbestand kommunaler Aktivitäten wie  Wertstoffwirtschaft, Trinkwasserversorgung und Betrieb von eigenen Kliniken bringen. Es könnte als Behinderung global operierender Konzerne gewertet werden, dass deutsche Gesetze und Verordnungen die Kommunalwirtschaft schützen. 


Auch die für unsere regionale Landwirtschaft typischen bäuerlichen Familienbetriebe könnten durch das Freihandelsabkommen geschädigt werden, weil bislang geltende Verbraucherschutzregeln abgeschafft oder abgeschwächt werden könnten und dann Nahrungsmittel  aus der eher industriell geprägten US-Agrarwirtschaft verstärkt Zugang zu den europäischen Märkten erhalten würden.


Die Beschwichtigungsversuche der großen Koalition, auch gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden, die Daseinsvorsorge sei gar nicht Teil des Verhandlungsmandats, wurde von Verfassungsjurist Prof. Markus Krajewski am 04.08.2014 in einem Fernsehinterview eindeutig widerlegt. So sind z.B. Krankenhäuser sogar extra im Verhandlungsmandat erwähnt. Zudem enthält es den Hinweis, dass über alle Dienstleistungssektoren verhandelt werden soll. Einzige ausdrücklich genannte Ausnahme im

Verhandlungsangebot der EU sind „Audiovisuelle Dienstleistungen“. Die

öffentliche Daseinsvorsorge ist somit nicht ausgenommen.


Insgesamt ist es wichtig, dass sich die Kommunen als Vollzugsorgan vor Ort rechtzeitig in den Prozess der Verhandlungen einbringen und ihre Interessen deutlich vortragen. Diesem Ziel dient unser Antrag.



Klemens Albert
Rainer Baumgärtner

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