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Antrag / Anfrage / Rede

Mobilitätskonzept für die Betriebe und Dienststellen des Landkreises unter Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit

Sehr geehrter Herr Landrat Rudolf Handwerker,

 

Antrag


Die Verwaltung erstellt bis Mitte 2010 ein Mobilitätskonzept für die Betriebe und Dienststellen des Landkreises unter Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit.



Begründung


1. Allgemeines


Der Landkreis hat als Einrichtung öffentlichen Rechts Vorbildcharakter zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland und sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Es gibt mittlerweile genug Wissen, wie man den Herausforderungen des Klimawandels auch mit lokalen Maßnahmen und Projekten begegnen kann.


Die Wirtschaft sollte durch die Nachfrage der öffentlichen Hand auch angeregt werden ressourcenschonende Produkte zu entwickeln und anzubieten - Produkte, die in der Folge auch die BürgerInnen kaufen. Bereits jetzt tut sich z. B. eine Entwicklung auf, weg vom reinen Verbrennungsmotor hin zu Hybridfahrzeugen, zum umweltfreundlichen Erdgasantrieb und bis hin zu reinen Elektrofahrzeugen.


2. Inhalt des Mobilitätskonzepts


In dem Konzept soll der Istzustand und eine Zielplanung enthalten sein. Der Istzustand soll folgende Aspekte beschreiben:

  • Nutzerverhalten der Bediensteten

  • Fahrzeugflotte (Fahrzeug- und Antriebsart, Verbrauch, Kilometerstand)

Die Ziele sollen in qualitativer und zeitlicher Hinsicht beschrieben werden, so dass eine aussagekräftige Bewertung der Zielerreichung möglich ist.




3. Ziele


Das Konzept soll einen ganzheitlichen Lösungsansatz verfolgen und für die hiervon betroffenen Nutzer transparent sein.

Wesentliche Ziele sollen sein:


  • die vorrangige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (mit Ausnahme von Außendiensten sind bereits jetzt Dienstfahrten in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich.),

  • praktische Ansätze zur Verknüpfung von ÖPNV und Individualverkehr,

  • die Berücksichtigung ökologischer und nachhaltiger Gesichtspunkte bei künftigen Fahrzeuganschaffungen. Pkw mit einer Schadstoffemission von mehr als 120 Gramm C02 dürfen nur noch dann beschafft werden, wenn dies unvermeidbar ist.


4. Nutzen - Kosten


Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bringt mehrere Vorteile:


  • Sicherheit

  • Nutzung der Fahrzeit für Arbeiten während der Fahrzeit möglich

  • Schonung von Klima und Ressourcen

  • Unterstützung der ÖPNV-Struktur (Verbesserung der Rentabilität)


Eventuelle Mehrkosten bei der Anschaffung sparsamer Fahrzeuge amortisieren sich in der Regel durch deutlich geringere Aufwendungen für den Treibstoff.


5. Umsetzung des Konzepts


Nach Fertigstellung soll das Konzept den Gremien unverzüglich zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und Grundlage für die dienstlichen / betrieblichen Abläufe sowie das Beschaffungswesen werden. Soweit Einrichtungen des Landkreises in besonderer Rechtsform (z. B. Eigenbetrieb, Anstalt, GmbH) geführt werden, sollen diese bzw. die dorthin entsandten Mitglieder des Kreistages im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten an die Zielsetzungen des Konzepts gebunden werden.

 

Klemens Albert
Rainer Baumgärtner


 

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