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Antrag / Anfrage / Rede

Untersuchung der Nutzung von Solartechnik

 

Sehr geehrter Herr Landrat Rudolf Handwerker,

 

Anträge


1. Der Landkreis Haßberge untersucht seine Liegenschaften bis Mitte 2010 nach Dachflächen, die für die Stromgewinnung mittels Photovoltaik und die Wärmegewinnung durch Sonnenkollektoren geeignet sind. Über die geeigneten Dachflächen sowie Art und Umfang der möglichen Nutzung wird ein Bericht erstellt.


2. Bei Baumaßnahmen werden planerische Vorkehrungen (z. B. Leerrohre oder Kabelschächte) getroffen, welche die spätere Nutzung von Solartechnik und Regenwasser ermöglichen.


Ergänzender Antrag, wenn die Untersuchung nicht oder nicht vollständig durch kreiseigenes Personal durchgeführt werden kann.


Der von der Verwaltung für notwendige Dienstleistungen Dritter ermittelte Betrag wird in den Haushaltsplanentwurf für 2010 aufgenommen.


Begründung


Der Landkreis Haßberge hat für seine Liegenschaften ein Teilklimaschutzkonzept in Auftrag gegeben. Dies ist ein bedeutender Schritt zur notwendigen Energieeinsparung bei Liegenschaften der öffentlichen Hand.


Die Energiepreise werden weiter steigen, weil die herkömmlichen Energieträger in absehbarer Zeit knapp werden. Einen weiteren langfristigen Beitrag, den öffentliche Körperschaften zur Schonung von Ressourcen und Finanzen leisten können, ist die Nutzung erneuerbarer Energien. Ohne lange Transportwege gewährleisten diese eine sichere und nachhaltige Energieversorgung der Region.


Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass sich Photovoltaikanlagen auch in finanzieller Hinsicht in jedem Fall lohnen. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz sind Erträge langfristig kalkulierbar bzw. sichern bei Rückgriff auf Investoren langfristige Mieteinnahmen. Selbst Flachdächer wurden von großen Investoren (Banken und Versicherungen) bereits auf 20 Jahre plus Verlängerungsoption angepachtet. Sowohl bei der Überlassung der Liegenschaften, als auch bzgl. der Risikoabsicherung fallen für die Kommunen keine Kosten an.


Durch Sonnerkollektoren können öffentliche Gebäude und Schwimmbäder zu langfristig kalkulierbaren Kosten mit Wärmeenergie versorgt werden. (Die Sonne schickt uns keine Rechnung!) Auch Kommunen sind nach den Bundesrichtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 förderfähig.


Es ist an der Zeit, zusätzlich zur energetischen Sanierung von Gebäuden auch einen Beitrag zur umweltschonenden Gewinnung der darin verbrauchten Energie zu leisten. Die dafür notwendige Technik ist erprobt und wirtschaftlich einsetzbar. Schon bei den in nächster Zeit durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen sollen deshalb eine mögliche spätere Nutzung von Solartechnik durch bautechnische Vorkehrungen erleichtert und so unnötige Kosten vermieden werden. Entsprechendes muss für die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung gelten.

 

Klemens Albert
Rainer Baumgärtner

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