Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Aktionsbündnis nimmt Stellung zu der Kritik des Bauernverbandes am Volksbegehren

Haßberge - Das Volksbegehren Artenvielfalt ist seit 31. Januar angelaufen. Bis zum 13. Februar können sich Bürger*innen in die im Rathaus ausliegenden Listen eintragen, wenn sie den Zielen des Volksbegehrens zustimmen wollen. 10 % der Wahlberechtigten müssen dies sein, wenn es Erfolg haben will, also müssen sich bayernweit etwa eine Million Bürger in die Rathäuser begeben. Natürlich werben dafür die Initiatoren des Volksbegehrens, und genauso agieren gegen das Volksbegehren Organisationen, die dieses ablehnen, allen voran der Bayerische Bauernverband.

Deshalb stellt der Sprecher des Aktionsbündnisses im Landkreis Haßberge, Stefan Zettelmeier, unter Bezug auf die von verschiedenen Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) veröffentlichen Darstellungen zu Inhalt und Zielen des Volksbegehrens Artenvielfalt folgendes klar:

Zu keiner Zeit haben die Initiatoren des Volksbegehrens die Bauern angeprangert, und sie haben auch nie behauptet, dass noch nichts für den Artenschutz gemacht wird. Ihrer Überzeugung nach ist es aber offensichtlich, dass die bisherigen Maßnahmen keinesfalls ausreichen, um das dramatische Artensterben aufzuhalten.

Dem will das Volksbegehren entgegenwirken, auch wenn Klaus Merkel vom BBV dem Volksbegehren „Wahlkampftaktische Gründe“ und „Vernachlässigung von Fakten“ unterstellt. Unklar bleibt, um welchen Wahlkampf es hier gehen soll. Mehr noch erfordert es gerade zu letzterem einige Richtigstellungen. Die vom BBV verwendete Grafik zeigt, dass seit 2008 die Zahl der Bienenvölker in Deutschland gestiegen ist, sie verschweigt aber, dass diese sich seit 1961 halbiert hat. Zudem steht beim Volksbegehren nicht die Honigbiene im Mittelpunkt, sondern die Wildbiene und die Insekten- und Artenvielfalt.

Die Probleme der Biolandwirtschaft beim Absatz von Biomilch, die Merkel anführt, beruhen zum einen auf Milchimporten aus Nachbarländern und zum anderen auf dem Zusammenbruch des Milchmarktes 2015/16. Doch muss auch klargestellt werden, dass die Nachfrage bei Biogetreide und Biogemüse höher ist als das Angebot. Ökoanbauverbände unterstützen das Volksbegehren.

Und mit einem weiteren Argument liegt Merkel nicht richtig, wenn er behauptet, Vorgaben, die durch ein Gesetz bestimmt sind, würden eine Förderung nicht mehr möglich machen und bei den Bauern – er benennt eigens die kleineren Familienbetriebe – zu Einbußen führen. Ein Blick auf Gesetze zum Tierschutz, Trinkwasserschutz, Grünlandumbruch usw. macht deutlich, dass die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Förderung nicht unmöglich macht, sondern sogar Voraussetzung ist, Fördergelder zu erhalten.

Mit weiteren nicht richtigen Behauptungen stiften Vertreter des BBV Verunsicherung. So soll als frühester Mähzeitpunkt des Grünlandes der 15. Juni nicht wie behauptet generell, sondern lediglich für 10 % der Flächen gelten. Derzeit sind es 5,3 %. Ebenso unrichtig ist, der Ökolandbau solle gesetzlich verpflichtend werden für 20 % der Betriebe bis 2025 und für 30 % bis 2030. Dies ist als Ziel formuliert, übrigens ein Ziel, das im Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern und in fast allen Parteiprogrammen ähnlich formuliert ist.

Und was ist schon zu bemängeln gegen eine Pflicht, aus Wildschutzgründen ab 1 Hektar Grünfläche von innen nach außen zu mähen? Auch die im Volksbegehren verpflichtend gemachten 5 Meter Gewässerrandstreifen bestehen bereits in 15 Bundesländern.

Das geplante Naturschutzgesetz beschäftigt sich überwiegend mit der Landwirtschaft, denn ohne die Mithilfe der Landwirtschaft gibt es keinen wirksamen Naturschutz. In Bayern werden 44 Prozent der Gesamtfläche landwirtschaftlich genutzt.

Darin muss man Klaus Merkel Recht geben, wenn er anregt, jeder einzelne sei gefordert, sich mehr für Naturschutz und Artenvielfalt zu engagieren. Um dies über das Volksbegehren zu forcieren besteht noch bis zum 13. Februar die Möglichkeit. Es schafft einen gesetzlichen Rahmen, der zu einem Investitionsprogramm für die Landwirtschaft führen wird. Damit werden Landwirte, die Leistungen für das Gemeinwohl bringen, in Zukunft noch stärker gefördert. Ob das Volksbegehren erfolgreich sein wird, dazu äußert sich Stefan Zettelmeier „verhalten zuversichtlich“.

Zurück