Antrag / Anfrage / Rede
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag Haßberge schließt sich der Forderung des Bayerischen Landkreistages an und fordert die
Bayerische Staatsregierung auf, mindestens 70 Prozent der 15,7 Milliarden Euro, die Bayern aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes erhält, den Kommunen in Bayern zur
Verfügung zu stellen.
Der direkt gewählte CSU-Landtagsabgeordnete der Region, Steffen Vogel, wird aufgefordert im
Landtag entsprechend initiativ zu werden.
Begründung:
1. Kommunen tragen in Deutschland über 70 Prozent der öffentlichen Investitionen. Sie sichern die
Daseinsvorsorge mit öffentlichen Gütern und stellen die Infrastruktur im direkten Lebensumfeld der
Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
2. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf für das Länder-und-Kommunal Infrastrukturfinanzie-
rungsgesetz (LuKIFG) vor, dass die Flächenländer einen Anteil der Mittel für Investitionen in die
kommunale Infrastruktur festlegen, der mindestens 60 Prozent der auf das jeweilige Land ent-
fallenden Mittel beträgt.
Die Festlegung der Mindestquote von 60 Prozent sollte dem Umstand Rechnung tragen, dass der
Hauptteil der Investitionen in die öffentliche Infrastruktur von der kommunalen Ebene erbracht wird.
Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (2020 bis 2024) betrug der Anteil der Kommunen an den
Sachinvestitionen in den Kern- und Extrahaushalten von Ländern und Kommunen in den Flächenländern
insgesamt 76 Prozent, bei Betrachtung der einzelnen Länder mindestens 62 Prozent. Die Vorgabe
Wunsch der Bayerischen Staatsregierung, aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden.
3. Der Bayerische Landkreistag fordert, „dass mindestens 70 Prozent des Geldes bei den Kommunen
ankommen muss, nachdem diese 70 Prozent der Investitionen stemmen."
4. Gerade unser finanzstarker Freistaat Bayern muss dem guten Beispiel anderer Bundesländer folgen!
So hat Niedersachsen bereits im Juni festgelegt, ein landeseigenes Sofortprogramm zur Stärkung von
Investitionen und zur Entlastung der Kommunen aufzulegen und stellt den Kommunen „mindestens 60
Prozent des auf das Land entfallenden Anteils" aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Den größten
Teil davon - rund 4,7 Milliarden Euro - erhalten die Kommunen pauschal zugewiesen. Diese Mittel
werden zudem aufgestockt: Über die Mittel aus dem Sondervermögen hinaus sieht die Finanzierung
des Sofortprogramms für die Kommunen die volle Ausschöpfung der neuen Verschuldungsmöglichkeiten
vor sowie darüber hinaus die weitgehende Verwendung der Allgemeinen Rücklage.
Auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits im
August vereinbart, 60 Prozent aus dem Sondervermogen für Infrastruktur und Klimaneutralität an
die Kommunen weiterzugeben und erhöht die entsprechende Summe aus Landesmitteln noch einmal um
20 Prozent.